Erklärung zur Barrierefreiheit des Museumspädagogischen Zentrums

Stand: 12.03.2026

Dem Museumspädagogischen Zentrum (MPZ) ist es als öffentliche Einrichtung und nachgeordnete Behörde des Freistaats Bayern geboten und ein wichtiges Anliegen, seine Website im Einklang mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) und der harmonisierten Europäischen Norm EN 301 549 barrierefrei zugänglich zu machen, sowie seine digitalen Produkte auf deren Barrierefreiheit hin zu prüfen, zu optimieren und BITV-konform umzusetzen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nach manueller Prüfung aufgrund folgender vorübergehender Einschränkungen nur teilweise mit dem Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) Art. 14 Abs.1 und der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) §§ 9-11 vereinbar. Die Seite befindet sich derzeit in einer grundlegenden, strukturellen Überarbeitung, die auch auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen abzielt.

  • Die Tätigkeitsberichte des Museumspädagogischen Zentrums 2022-2024 im PDF-Format liegen noch nicht barrierefrei vor. Sie werden bis Mai 2026 überarbeitet.
  • Das Material Kulturpost ebenfalls im PDF-Format, liegt noch nicht barrierefrei vor. Es wird ebenfalls bis Mai 2026 überarbeitet.
  • Einige Icon-Links funktionieren noch nicht barrierefrei. Sie werden im Laufe der folgenden Wochen angepasst.
  • Die Unterseiten in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache befinden sich noch im Aufbau und werden im Mai 2026 fertiggestellt.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 12.03.2026 erstellt. Die Bewertung beruht vorerst auf dem Ergebnis einer Selbstbewertung. Eine externe Prüfung ist für Mai 2026 vorgesehen.

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter .

Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können Sie unter einholen.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Museumspädagogisches Zentrum
Infanteriestr. 1
80797 München
E-Mail:

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail:
Internet: https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

Seiten in Leichter Sprache und deutscher Gebärdensprache
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