1 Geltungsbereich – Vertragsgegenstand
Diese AGB gelten für alle vom MPZ angebotenen Veranstaltungen. Hierzu zählen z. B. Veranstaltungen für Schulklassen oder Kindertagesstätten, Fortbildungen, öffentliche Führungen, Gruppenführungen, Kindergeburtstage, Projekte und Kurse.
2 Vertragsabschluss / Anmeldung
2.1 Das MPZ bietet anmeldepflichtige und anmeldefreie (öffentliche) Veranstaltungen an.
2.2 Der Vertrag für anmeldepflichtige Veranstaltungen kommt durch Anmeldung des Kunden/der Kundin und die Bestätigung durch das MPZ zustande. Die Anmeldung kann telefonisch oder in Textform (z.B. über das Online-Buchungsformular, E-Mail, Brief oder Fax) erfolgen. Die Reservierungsbestätigung durch das MPZ erfolgt auf elektronischem Weg. Nur wenn der Kunde/die Kundin diese Reservierungsbestätigung seinerseits/ihrerseits innerhalb von sieben Arbeitstagen schriftlich (per E-Mail, Brief oder Fax) bestätigt, erfolgt die endgültige Buchungsbestätigung durch das MPZ auf elektronischem Weg.
2.3 Bei Veranstaltungen mit einer Mindestteilnehmerzahl kommt der Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung zustande, dass die Mindesteilnehmerzahl erreicht wird. Die Teilnehmerzahl an den Veranstaltungen kann beschränkt sein. Bei anmeldepflichtigen Veranstaltungen werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
2.4 Anmeldungen für Gruppenführungen müssen mindestens zehn Tage vor dem Veranstaltungstag beim MPZ eingehen. Falls für Veranstaltungen längere Vorlauffristen gelten, sind diese bei den Veranstaltungsinformationen des MPZ angegeben und müssen eingehalten werden.
2.5 Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, teilt das MPZ dies dem Kunden mit. Eine Buchungsbestätigung erfolgt dann nicht.
2.6 Bei Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche sind die in den Programmen ausgewiesenen Altersbeschränkungen zu beachten.
2.7 Für die Richtigkeit der im Online-Auftritt des MPZ (www.mpz-bayern.de) enthaltenen Veranstaltungen wird keine Gewähr übernommen.
3 Zahlungsbedingungen
3.1 Das Entgelt für die Veranstaltung des MPZ ist vor Beginn der Veranstaltung in bar an die durchführende Person zu entrichten. Eine Rechnungstellung ist nicht möglich.
3.2 Bei Gruppenangeboten mit Pauschalpreis ist der Kunde/die Kundin auch dann zur Entrichtung des Entgelts in voller Höhe verpflichtet, wenn sich die Teilnehmerzahl reduziert.
4 Stornierungen
4.1 Der Kunde /die Kundin kann die Anmeldung ohne Angabe von Gründen bis zum dritten Arbeitstag vor dem Veranstaltungstermin kostenlos stornieren. Eine Stornierung kann nur in schriftlicher Form (z. B. E-Mail, Brief, Fax) erfolgen.
4.2 Bei einer Stornierung ab dem zweiten Arbeitstag vor dem Veranstaltungstermin wird ein Entgelt in Höhe der Führungsgebühr für 60 Min. fällig. Die Stornierungsgebühr wird per Rechnung erhoben. Diese Gebühr fällt auch bei Nichterscheinen zu Veranstaltungsbeginn bzw. Verspätung um mehr als 15 Min. an.
5 Wartezeiten
Die Wartezeit der durchführenden Person beträgt 15 Min. ab dem geplanten Beginn des Angebots. Ein Anspruch des Kunden/der Kundin auf Durchführung der Veranstaltung nach Ablauf der Wartezeit besteht nicht.
6 Rücktritt des Veranstalters
Das MPZ ist berechtigt, aus wichtigen Gründen vom Vertrag zurückzutreten, z. B. Erkrankung der durchführenden Person, Sperrung der vorgesehenen Räumlichkeiten, Streik der Verkehrsbetriebe oder höhere Gewalt. Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden/der Kundin nicht zu.
7 Verschiebung von Veranstaltungen
Das MPZ ist berechtigt, aus wichtigen Gründen, z. B. kurzfristiger Ausfall der durchführenden Person oder kurzfristige Sperrung von Räumlichkeiten, Veranstaltungen um bis zu 30 Min. nach dem vorgesehenen Termin zu verschieben, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Dies führt nicht zur Reduzierung des Entgelts.
8 Haftung
8.1 Jegliche Haftung des MPZ oder seiner Erfüllungsgehilfen/Erfüllungsgehilfinnen für Schäden des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des MPZ oder seiner Erfüllungsgehilfen/Erfüllungsgehilfinnen. Kein Haftungsausschluss besteht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Kunden/Kundinnen, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des MPZ oder seiner Erfüllungsgehilfen/Erfüllungsgehilfinnen beruhen. Kein Haftungsausschluss besteht des Weiteren für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten durch das MPZ oder seine Erfüllungsgehilfen/Erfüllungsgehilfinnen.
8.2 Das MPZ ist nicht verantwortlich für den Zustand und die Beschaffenheit der Räumlichkeiten der jeweiligen Museen, in denen Veranstaltungen des MPZ durchgeführt werden. Die Verkehrssicherungspflicht liegt insofern alleine und ausschließlich bei den Museen selbst bzw. bei dessen Trägern.
9 Aufsichtspflicht
Die Teilnehmenden der Veranstaltungen des MPZ sind verpflichtet, die Hausordnung des jeweils besuchten Museums einzuhalten. Bei Teilnahme von Minderjährigen sind deren jeweilige Aufsichtspflichtige dafür verantwortlich. Werden Kinder museumspädagogisch betreut, ohne dass dabei ein Aufsichtspflichtiger anwesend ist, übernehmen die durchführenden Personen die Aufsichtspflicht. Bei Veranstaltungen für Schulklassen und Gruppen aus Kindertagesstätten liegt die Aufsichtspflicht bei der Lehrkraft bzw. der pädagogischen Fachkraft, bei Kinder- und Jugendgruppen beim Leiter/bei der Leiterin der Gruppe. Bei Freizeitveranstaltungen liegt die Aufsichtspflicht bei dem begleitenden Elternteil.
10 Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen Forderungen des MPZ ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
11 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Abschnitte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen zur Folge.
Stand: 12.03.2018